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Fahrradlicht Test 2023

Die besten Fahrradlichter im Vergleich.

Ob es der tägliche Weg zur Arbeit ist oder die Tour übers Land, die Sicherheit beim Fahrradfahren sollte einen großen Stellenwert bei jedem Fahrradfreund haben. Zum einen empfiehlt sich bei jeder Fahrt der Einsatz eines guten Helms, vor allem aber auch muss die Beleuchtung stimmen.

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FAKTEN: Fahrradlichter Bewertungen

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4 Busch & Müller Lumotec IQ-X schwarz 114 Meinungen ab 92,89 € 10 Angebote Busch & Müller Lumotec IQ-X schwarz 90 / 100 2 Tests sehr gut Testbericht.de-Note für 90% Busch & Müller Lumotec IQ-X schwarz Produkttyp: Fahrrad-Scheinwerfer Leuchtmittel: LED Leuchtstärke: 100 Lux Serie: Busch & Müller Lumotec IQ-X
  • grandiose Ausleuchtung - die Ausleuchtung könnte kaum besser sein
  • tolle Homogenität - das Licht dieser Lampe ist sehr gleichmäßig
  • sehr gute seitliche Sicht - auch seitlich ist das Licht gut zu erkennen
  • durchschnittlicher Lichtstrom - der Lichtstrom befindet sich auf einem mittelmäßigen Niveau

Fahrradlicht Ratgeber

Fahrradbeleuchtung

Ob es der tägliche Weg zur Arbeit ist oder die Tour übers Land, die Sicherheit beim Fahrradfahren sollte einen großen Stellenwert bei jedem Fahrradfreund haben. Zum einen empfiehlt sich bei jeder Fahrt der Einsatz eines guten Helms, vor allem aber auch muss die Beleuchtung stimmen. Unzureichende Beleuchtung am Fahrrad führt immer wieder dazu dass Radfahrer bei wenig Licht von Autofahrern nicht erkannt werden. Zusammenstöße mit Autos gehen für Radfahrer meist wenig glimpflich aus. Eine gute Beleuchtung am Rad ist daher das A und O.

Fahrrad-Beleuchtung nach vorne und hinten

Busch & Müller Ixon IQ Premium

Generell muss ein Fahrrad sowohl nach vorne als auch nach hinten eine ausreichend gute Beleuchtung bieten. Die Beleuchtung kann dabei ganz klassisch über einen Dynamo angetrieben werden, dieser ist langlebig, bedarf nur wenig Wartung und erzeugt ein ausreichend starkes Licht. Der Mehraufwand beim in die Pedale Treten ist hingegen der größte Nachteil des Fahrradlichts mit Dynamo. Deutlich attraktiver für viele Fahrradfahrer sind daher Beleuchtungssysteme mit Batterie oder Akku, diese bedürfen keinem zusätzlichen Kraftaufwand und können meist ganz nach Bedarf am Fahrrad angebracht oder abgenommen werden.

Neben der Auswahl des Antriebs unterscheiden sich Fahrradbeleuchtungssysteme auch hinsichtlich der Leuchtmittel und dem Ort an dem sie angebracht werden können. Neben dem klassischen Fahrradscheinwerfer mit Glühlampe haben sich in den letzten Jahren vor allem Fahrradlichter mit LED als sehr gute Alternative erwiesen. Sowohl für die Rückleuchte als auch die Scheinwerfer ist LED als Leuchtmittel sehr gut geeignet. LEDs besitzen den klaren Vorteil des geringeren Energiebedarfs, mit weniger Akku- oder Batterieleistung ist eine ebenso starke Beleuchtung möglich wie mit einer klassischen Glühlampe. LEDs leuchten gleichmäßig und hell, sorgen für eine großflächige Ausleuchtung.

Aktive und passive Fahrrad-Beleuchtung

Die richtige Beleuchtung des Fahrrads setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, erst die Kombination aus aktiven und passiven Leuchtmitteln bringt am Ende die gewünschte Sicherheit. Die aktive Beleuchtung wird durch den Scheinwerfer vorne mit weißem Licht und die Schlussleuchte hinten am Fahrrad mit rotem Licht gewährleistet. Alleine diese sind jedoch noch nicht ausreichend für die optimale Sichtbarkeit des Radfahrers auf der Straße bei Nacht. Zusätzlich zu Scheinwerfer und Rücklicht kommen an den Pedalen gelbe Rückstrahler zum Einsatz, diese sorgen für die passive Beleuchtung wenn sie angestrahlt werden. Hinzu kommen ebenso gelb strahlende Rückstrahler die in den Speichen der Laufräder zum Einsatz kommen. Die Kombination aus direkter und indirekter Beleuchtung sorgt für die optimale Sichtbarkeit im Dunkeln.

Die Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung für Fahrradlicht

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder kurz StVZO schreibt vor wie die Beleuchtung an einem Fahrrad im Straßenverkehr auszusehen hat. Daher ist eine entsprechend gute Beleuchtung nicht nur für Ihren Sicherheit entscheidend, sondern kann auch unnötige Strafzettel bei Kontrollen durch die Polizei verhindern. Die wichtigsten Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung nach StVZO sind im Folgenden aufgelistet.

  • Lichtanlage muss vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein. Erkennen lässt sich dies an einem Prüfzeichen, welches aus einer Wellenlinie, einem K und einer mehrstelligen Nummer besteht.
  • Der Dynamo muss eine Nennleistung von mindestens 3 Watt und eine Nennspannung von 6 Volt gewährleisten. Alternativ muss eine Batterie eine Nennspannung von 6 Volt aufbringen, ebenso wie ein wiederaufladbarer Akku. Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen im Batteriebetrieb nicht zusammen schaltbar sein.
  • Ein nach vorne wirkender Scheinwerfer mit weißem Licht ist Pflicht, ebenso wie ein nach vorne wirkender Rückstrahler, welcher jedoch im Scheinwerfer integriert sein darf.
  • Schlussleuchte für rotes Licht nach hinten ist Pflicht, der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf sich dabei jedoch nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befinden.
  • Ein roter Rückstrahler ist ebenso notwendig, hier darf der höchste Punkte der reflektierenden Fläche nicht mehr als 600 mm hoch sein.
  • Ein roter Großflächen-Rückstrahler mit der Kennzeichnung Z.
  • Pedale mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern.
  • Mindestens zwei seitlich wirkende gelbe Speichenrückstrahler in 180° versetzter Anbringung. Alternativ sind ringförmige und zusammenhängende reflektierende weiße Streifen an Reifen oder Speicher erlaubt.
  • Eine zusätzliche Schlussleuchte mit roten Licht ist zulässig, ebenso wie eine im Stand wirkende Beleuchtung, ein Standlicht.
  • Zusätzliche zur Seite hin rückstrahlende gelbe Reflektoren sind ebenso erlaubt.

Die gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Fahrrad die sich im Straßenverkehr in Deutschland fortbewegen. Dabei gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

  • Kinderfahrräder: Kinderfahrräder fallen aktuell nicht unter das StVZO, laut §67 werden sie hier nicht beschrieben. Da aber auch KInder auf der Straße und auch bei Dämmerung unterwegs sind, sollten Sie das Kinderfahrrad entsprechend den Vorschriften der StVZO ausrüsten.
  • Rennräder Für Rennräder mit einem Gewicht von maximal 11 kg gelten zum Teil andere gesetzliche Vorschriften. Anstelle einer Lichtmaschine dürfen Batterien zum Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte eingesetzt werden, zumal beide nicht fest am Rad angebracht sein müssen. Eine Mitführpflicht besteht jedoch, ebenso die Pflicht diese bei Bedarf einzusetzen. Zudem darf die Nennspannung der Scheinwerfer bei weniger als 6 V liegen, Schlussleuchte und Scheinwerfer müssen nicht zusammen schaltbar sein. Bei offiziellen Wettkämpfen und Rennen sind Rennräder von den Beleuchtungsvorschriften befreit.

Video Fahrradlampen im Test

Externer Inhalt: Youtube Video

Glossar

Dynamo

Der Fahrraddynamo ist die Lichtmaschine eines Fahrrads. Es handelt sich dabei um einen kleinen elektrischen Generator der während der Fahrt durch eine Drehbewegung die Stromversorgung der Fahrradbeleuchtung sicherstellt. Es gibt Seitenläuferdynamos, den Nabendynamo, den Speichendynamo, den Rollendynamo und den Felgendynamo.

LED

LED kommt aus dem englischen und steht für light-emitting diode, auf deutsch lichtemittierende Diode. Bei der Leuchtdiode handelt es sich um ein lichtemmitierendes Halbleiter-Bauelement. Wenn durch die Diode elektrischer Strom fließt, strahlt diese Licht, Infrarotstrahlung oder Ultraviolettstrahlung aus. LEDs finden mittlerweile in vielen Techniken Anwendung, neben der Fahrradbeleuchtung zum Beispiel auch in der Fernsehtechnik oder der Raumbeleuchtung.

Nennleistung und Nennspannung

Die Nennleistung ist die angegeben Leistung eines Geräts oder einer Anlage, welche diese umsetzen bzw. aufnehmen oder generieren bzw. abgeben kann. Im Falle der Fahrradbeleuchtung wird die Nennleistung in Watt angegeben.

Die Nennspannung einer Spannungsquelle oder eines elektrischen Verbrauchers ist ein spezifizierter Wert der elektrischen Spannung im Normalbetrieb. Die Nennspannung einer Fahrradbeleuchtung wird in Volt angegeben.

Rückstrahler, Scheinwerfer

Der Unterschied zwischen Scheinwerfer und Rückstrahler liegt in der Art der Lichterzeugung. Ein Scheinwerfer ist mit Hilfe einer Lichtmaschine oder eines anderen elektrischen Antriebs in der Lage von sich aus Licht abzugeben an die Umgebung. Der Rückstrahler hingegen kann nicht selbstständig Licht produzieren, sondern reflektiert ausschließlich Licht.

StVZO

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die formalen und technischen Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung des Bundes auf der Grundlage des §6 des Straßenverkehrsgesetzes. Erlassen wird diese Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.