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So können Kinder ganz leicht Vodka kaufen - 16 Onlineshops im Test

Kann ich mal bitte Ihren Ausweis sehen? Die Frage kennen wir alle aus dem Supermarkt. Entweder, weil wir sie selber schon gehört haben oder, weil wir hinter den 3 Jungs stehen, die aussehen, als seien sie 14, sich aber 5 Flaschen Vodka aus dem Spirituosenschrank wünschen. Während (gefühlt) diese Frage heutzutage zumindest im Supermarkt öfter als früher gestellt wird, haben wir uns eine andere gestellt: Wie sieht es eigentlich im Internet aus, dem Netz der unbegrenzten Möglichkeiten, in dem so manche Hüllen und Hemmnisse fallen?

Einleitung

Altersabgabe Alkohol

Können Jugendliche oder Kinder im Internet Alkohol bestellen? Hochprozentige Spirituosen? Gibt es „schwarze“ Schafe in der Branche, denen der Umsatz wichtiger ist als der Jugendschutz? Die Kinder von heute sind ja nicht mehr die, die sie mal waren, sondern oft ausgestattet mit Smartphone, Bankkonto, Prepaid-Kreditkarte. Für viele Einkäufe im Netz reicht das ja, vielleicht auch für Vodka, Gin und Rum?

In Deutschland verbietet das Jugendschutzgesetz, im Einzelhandel, Alkohol an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren abzugeben (Details z.B. hier bei kenn-dein-limit.info), in der Gastronomie dürfen Jugendliche von 14- 16 Jahren im Beisein ihrer Eltern bzw. personensorgeberechtigter Personen Getränke wie Bier, Wein oder Sekt konsumieren. Unter 14 Jahren ist Konsum von Alkohol komplett untersagt, ebenso wie der Konsum von hochprozentigen Spirituosen für Jugendliche unter 18 Jahren. Bei der ersten Recherche zum Thema "Jugendschutz und Alkoholverkauf im Internet" werden wir aber überrascht. Es gibt wohl eine Regelungslücke im Jugendschutzgesetz.

Um Näheres zu erfahren, wenden wir uns an die Experten: Murat Özkilic, Leiter der Stabstelle Kommunikation bei jugendschutz.net, Yvonne Bachmann vom Händlerbund, Hans Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Ebenso fragen wir auch beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Murat Özkilic von Jugenschutz.net sieht Unklarheiten in den Regelungen:

Nach § 9 Absatz 1 JuSchG ist die Abgabe von bestimmten Alkoholika an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Welche Anforderungen diesbezüglich zu stellen sind, regelt § 2 Absatz 2 JuSchG. Danach haben Gewerbetreibende in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen. Der bloße Hinweis auf eine stichprobenartige Überprüfung ohne tatsächliche Kontrolle reicht dafür wohl nicht aus. Auch die Versicherung des Bestellers, das erforderliche Alter zu haben, ist hierfür wohl nicht ausreichend. Eine sichere Feststellung (z.B. durch ein vorheriges Post-Ident-Verfahren oder ähnliches) ist allerdings auch nicht nötig. Momentan bestehen in diesem Bereich noch Unklarheiten.

Bisher ist erst ein Gerichtsurteil zu der vergleichbaren Problematik des Versands von Tabakwaren bekannt geworden. Nach der Entscheidung des Landgerichts Koblenz muss der Anbieter - im Gegensatz zum Versand von DVDs etc., die erst ab 18 Jahren freigegeben sind, - grundsätzlich keine Altersprüfung vornehmen. Das Urteil ist auf verbreitete Kritik gestoßen, hat jedoch bisher zu keiner Gesetzesänderung geführt.

Gibt es also eine Regelungslücke? Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt in einer Broschüre zum Jugendschutzgesetz:

Auch der Versandhandel mit Alkohol (etwa auf Telefon- oder Internetbestellung) unterfällt dem Abgabeverbot. Denn auch das Merkmal der „Öffentlichkeit“ ist bei der Zustellung im öffentlichen Raum gegeben.

Nach unserer Anfrage an das Ministerium erörtert eine Sprecherin:

Es ist schon erschreckend, dass es für Kinder kein Problem darstellt, hochprozentige Spirituosen im Internet zu kaufen. Nach der von der Verfassung vorgegebenen Aufgabenverteilung obliegt die Ausführung des Jugendschutzgesetzes den Behörden in den Ländern. Das BMFSFJ ist weder befugt, den Behörden in den Ländern Weisungen zu erteilen, noch auf deren Verfahren Einfluss auszuüben. Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde u.a. in § 10 des Jugendschutzgesetzes sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten. § 9 des Jugendschutzgesetzes sieht derzeit eine entsprechende Sicherstellung für das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche nicht vor. Es steht jedoch auf der Agenda des BMFSFJ, im Rahmen der nächsten Novellierungen des Jugendschutzgesetzes eine solche Sicherstellung in § 9 vorzunehmen.

Im Klartext bedeutet dies also: Ein Händler verstößt laut Ministerium gegen das Jugendschutzgesetz, wenn er Alkohol an Kinder und Jugendliche abgibt, eine wirksame Altersverifikation ist laut Jugendschutzgesetz aber nicht vorgeschrieben. Eine entspreche Änderung, die die Lücke schließt, lediglich in Planung. Nach Rückfrage hat man uns allerdings nicht erläutert, welcher Zeitrahmen „im Rahmen der nächsten Novellierungen“ bedeuten könnte.

Wir sprechen auch mit Heinz Hilgers, dem Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, der den Jugendschutz im Internet schon vor Jahren in der Welt als Farce bezeichnet hat. Er sieht die Regierung in der Pflicht, Unklarheiten am Markt schnellstens zu beenden und fordert vom Gesetzgeber, eine wirksame Altersprüfung zwingend vorzuschreiben:

Der Gesetzgeber muss endlich genau regeln, wie eine Altersprüfung auszusehen hat. Es gibt allmählich genügend Lösungen am Markt, die eine sinnvolle Altersverifikation z.B. über Skype oder ähnliche Videodienste anbieten", so Hilgers. "Der Käufer zeigt hier während eines Videotelefonats über den Computer oder das Smartphone den Ausweis vor. Damit wird sicher ausgeschlossen, dass Kinder einfach die Ausweisdaten ihrer Eltern ohne deren Wissen gebrauchen. Diese Kontrolle reicht dann auch aus.

Ohne eine gesetzliche Pflicht wird es wohl keinen umfassenden Schutz geben. Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund sieht hier gerade den Kostennachteil für kleinere Händler, die sich in der Zwickmühle befinden:

Wir empfehlen Online-Händlern zur Sicherstellung des Jugendschutzes im Online-Handel ein zweistufiges Altersverifikationssystem. Allerdings wissen wir, dass sich die Kosten zur Realisierung dieser Maßnahmen viele kleine und mittelständische Online-Händler schlicht nicht leisten können. Die Kosten auf den Kunden umzulegen, ist in vielen Fällen absolut unwirtschaftlich. Dennoch sollte der Schutz der Jugend vor hartem Alkohol oder anderen jugendgefährdenden Artikeln Vorrang vor der Kostenfrage haben.

Die Händler würden also auf Risiko spielen, wenn sie ohne wirksame Altersverifikation Alkohol verkaufen würden und darauf bauen, dass Kinder und Jugendliche nicht bei Ihnen kaufen, bzw., dass sie nicht erwischt werden, weil es keine Beschwerden gibt.

Kommen wir aber auf unsere Eingangsfrage zurück: wie sieht es in der Realität aus? Nutzen die Händler die Regelungslücke? Oder überprüfen sie freiwillig das Alter ihrer Kunden, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche leicht an Alkohol kommen? Wir haben den Test gemacht.

Das Test-Setup

  • Die Auswahl der Onlineshops erfolgte zufällig, recherchiert haben wir diese über die Suche über die Suchworte „Vodka“ und „Gin“ bei (Preis-)suchmaschinen.
  • Wir haben bei 16 deutschen Internetseiten (Onlineshops und Marktplätze) versucht, hochprozentige Spirituosen (Vodka & Gin) zu bestellen.
  • Die Bestellungen erfolgten vom 20. bis 22.6.2016.
  • Wir haben einen nichtexistierenden Namen verwendet, um auszuschließen, dass es im Hintergrund Identifikations- / Altersprüfungen geben kann, die wir nicht nachvollziehen können. Lediglich als Adresszusatz war ein existierender Nachname angegeben.
  • Bezahlt haben wir in den meisten Fällen mit Prepaid Kreditkarten, die auch leicht von Kinder- und Jugendlichen an Tankstellen oder Kiosks gekauft werden können. Die Prepaid Kreditkarten wurden mit einer neu registrierten Prepaid Simkarte aktiviert, die ebenso keine Identitätsprüfung erforderte. In zwei Fällen haben wir mit den erfundenen Daten erfolgreich auf Rechnung bestellt, bei einem anderen Shop über den Anbieter barzahlen.de in einem Supermarkt. Auch dies wäre einem Kind oder Jugendlichen ohne weiteres möglich gewesen.
  • Als Geburtsdatum haben wir bei der Bestellung ein frei erfundenes Geburtsdatum gewählt, das ein Alter von > 18 Jahren bedeutete. Wir gehen davon aus, dass Kinder- und Jugendliche, die Alkohol bestellen wollen würden, auch kein Problem damit hätten, ein erfundenes Alter über 18 Jahre anzugeben.

Die Testkandidaten

  • allyouneedfresh.de
  • amazon.de
  • bargross.de
  • baroleo.de
  • berevita.com
  • bolou.de
  • crowdfox.com
  • dieweinstrasse.de
  • ebay.de / ebay.de/usr/ausberlin-das-kaufhaus-fuer-produkte-aus-berlin (der Kauf erfolgte nicht über den eigenen Onlineshop auf ausberlin.de)
  • galeria-kaufhof.de
  • hitmeister.de
  • rakuten.de / wein-whisky-welt.rakuten-shop.de
  • real.de
  • qvest.de
  • springlane.com
  • urban-drinks.de

Das Testergebnis - Zusammenfassung

Alkohol Flaschen Testergebniss

  • Bei 14 von 16 Shops konnten wir Spirituosen bestellen.
  • Davon wurde 1 Bestellung pausiert, weil eine automatische Altersprüfung über die Schufa kein positives Ergebnis gebracht hat (real.de). Hier wurden wir aufgefordert, anzurufen, um mithilfe des Personalausweises das notwendige Alter nachzuweisen.
  • Bei 2 Shops konnten wir nicht bestellen, da eine Altersverifikation notwendig gewesen wäre (amazon: Eingabe der Personalausweis- oder Reisepassdaten; hitmeister.de: Identifikation per Skype, Onlinebanking / Sofortident, schufa/Überweisung, Postident)
  • 13 Shops haben uns Gin oder Vodka geliefert, davon hatte 1 Lieferung (bolou.de) einen Aufkleber mit dem Hinweis, dass das Paket Spirituosen erhält und die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist.
  • Bei 2 Shops konnten wir mit den erfundenen Daten sogar auf Rechnung kaufen. Hier war noch nicht einmal eine Vorauszahlung notwendig.

Fazit und Testergebnisse im Detail

Bei 12 von 16 Shops könnten also auch Kinder und Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes kinderleicht Spirituosen kaufen.

Etwas mehr Mühe hätte die Bestellung über amazon oder real.de gekostet. Beide Verfahren bauen darauf, dass der Zusteller (der Nachbar/ das Café um die Ecke, usw.) das Paket auch wirklich nur Erwachsenen aushändigen, ansonsten bekommen z.B. Eltern nichts von der Bestellung mit.

Den aus unserer Sicht umfassendsten Jugendschutz gewährleisten die Altersverifikationen von hitmeister.de. Die Verifikation über eine Überweisung an das Bankkonto des Kunden ist zwar auch für einen Jugendlichen generell möglich, die gleichzeitige Schufa-Prüfung verhindert aber eine Verwendung eines eigenen Bankkontos eines Jugendlichen. Über das Bankkonto der Eltern ist die Abwicklung aber nicht ohne „Spuren“ möglich. Bei Postident- und Personalausweisprüfung per Skype ist sichergestellt, dass der Bestellende zumindest bei der Registrierung auch volljährig ist.

Der Kinder-und Jugendschutz bzgl. des Erwerbs von Alkohol ist damit de facto durch viele Internethändler derzeit ausgehebelt. Solange, bis der Gesetzgeber aktiv wird und wirksame Altersverifikationen für den Internethandel vorschreibt oder solange, bis es ein entsprechendes Verfahren bzw. Urteil bzgl. einer notwendigen Altersverifikation für den Versandhandel mit Alkohol gibt.

Die Testergebnisse im Detail

Alkohol Testergebniss / Testtabelle

Reaktionen

Im Anschluss an den Test haben wir die jeweilige Geschäfts- bzw. Shopleitung der getesteten Onlineshops und Marktplätze am 27.6.2016 per Email um Stellungnahme gebeten. Von einem Shop wurden wir angerufen, die Zustimmung zur Veröffentlichung des telefonischen Statements wurde allerdings abgelehnt. Weitere etwaige Stellungnahmen zum Thema, werden wir dann ggf. an dieser Stelle im Nachhinein veröffentlichen. Schon geantwortet haben folgende Shops:

Ein Kunde, der einen Artikel bestellt, muss zunächst eine unserer Altersverifikationsmethoden wählen, um den gewünschten Artikel final kaufen zu können. Natürlich könnte man meinen, dass es für Kunden umständlich erscheint, sich durch diese Verifikation zu kämpfen. Tatsächlich sind unsere Methoden aber sehr einfach. 

Unsere Kunden nutzen die Verifikationsmöglichkeiten etwa in diesem Verhältnis.

SCHUFA/Überweisung: 45%
Webcam: 40%
SofortIdent: 10%
PostIdent: 5%

Als Beispiel möchte ich die Methode der Altersverifikation über SofortIdent schildern: Die Altersverifikation erfolgt hierbei über das Online-Banking des Kunden. Nach Auswahl des Verfahrens wird der Kunde darum gebeten, BLZ, Kontonummer und PIN einzugeben. SofortIdent fragt über das Online-Banking das Alter des Kunden ab und meldet uns, ob der Kunde über 18 Jahre alt ist oder nicht. Das Konto des Kunden wird anschließend für alle geschlossenen Bereiche freigeschaltet.

Als weiteres Beispiel kann unsere Altersverifikation über eine Webcam hervorgehoben werden, da diese Methode sehr unkompliziert ist und vor allem häufig von Kunden genutzt wird: Ein kurzer Anruf per Webcam genügt, bei dem der Kunde sich mit seinem Lichtbildausweis ausweist und uns somit bestätigt, dass er volljährig ist.

Generell ist es so, dass egal welche Altersverifikationsmethode gewählt wird, sich der Kunde nur einmal verifizieren muss, sodass er künftige Transaktionen aus geschlossenen Bereichen tätigen kann, ohne sich bei jedem Kauf erneut freischalten zu lassen.

- Gerald Schönbucher, Geschäftsführer hitmeister.de

Obwohl die Anforderungen an den Jugendschutz auch heute schon die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, arbeitet Springlane gerade daran die Prüfung der Altersgrenzen zu verbessern. Gegenwärtig werden hierfür die technischen Voraussetzungen geschaffen und getestet.

- Dominik Burziwoda, Head of Logistics springlane.de

Die Altersverifikation im Online Shop halten wir für ausreichend. Da wir als Vorbild der Branche stehen wollen, hatten wir in der Vergangenheit verschiedene Altersverifikation getestet. Weil die Konkurrenz diese nicht einsetzt,  litt darunter unsere Conversion Rate (Kaufabschlussrate). Die potenziellen Kunden sind dann wohl zu einem Shop gewechselt,  bei dem das Bestellen einfacher war. Eine Altersprüfung ist auch erst bei der Übergabe der Ware sinnvoll. Wir haben einen Rahmenvertrag mit DHL bezüglich des Spirituosenversandes. Durch den Aufkleber soll auch verhindert werden, dass die Ware nach Annahme von Dritten (zum Beispiel Nachbarn) an Minderjährige weitergegeben wird.

- Dennis Mertens, Geschäftsführer bolou.de

Bei Rakuten nehmen wir das Thema Jugendschutz sehr ernst. Deshalb müssen sich alle Händler auf unserem Marktplatz an strenge Richtlinien zur Alterskontrolle halten und beim Verkauf von Artikeln mit Altersverifizierung eine allgemein anerkannte Altersverifikation durchführen. Händler, die sich nicht an diese Vorgaben halten, werden von uns ermahnt und bei gehäufter Auffälligkeit auch gesperrt.

- rakuten.de

Grundsätzlich bietet Amazon keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Dies finden Sie in unseren AGBs in Ziffer 17 hier (www.amazon.de/agb). Darüber hinaus erfordert der Kauf von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, eine Altersverifizierung. Diese erfolgt während des Bestellprozesses anhand des Personalausweises oder Reisepasses. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Hilfeseiten. Zusätzlich versehen wir die Detailseiten dieser Produkte mit folgendem Hinweis: Ab 18! Dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Eine Lieferung an Minderjährige ist nicht möglich. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. Weitere Informationen unter kenn-dein-limit.info.

- Senior Manager Consumer Public Relations, amazon.de

Wir sind uns als Galeria Kaufhof unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst und nehmen diese sehr ernst. Dies gilt natürlich auch beim Jugendschutz – sowohl beim stationären Verkauf als auch im Online-Shop. Daher bedauern wir sehr, dass aufgrund Ihres Testkaufs ein Eindruck entstanden ist, der unseren Unternehmensgrundsätzen und Wertmaßstäben in keinster Weise entspricht. Wir evaluieren beim Online-Verkauf derzeit mehrere Ansätze zur Überprüfung der Altersangabe. Dazu gehören u.a. Post-Ident, eigenhändige Übergabe des Einschreibens sowie auch neuere Methoden, wie zum Beispiel die DHL Alterssichtprüfung. Auf diese Weise sind wir kontinuierlich dabei, unseren Online-Shop auch auf diesem Feld weiterzuentwickeln und im Rahmen des Jugendschutzes bestmöglich aufzustellen.

- Arik Reiter, Chief Product Officer galeria-kaufhof.de

Die Altersverifikation in unserem Onlineshop erachten wir als ausreichend. Wie Sie selber feststellen konnten, werden Bestellungen, die nicht eindeutig von bereits Volljährigen vorgenommen werden, in Zweifelsfällen zur Klärung an die nächste Prüfinstanz weitergereicht. Sollte auch hier keine Altersverifikation möglich sein, wird die Bestellung komplett abgebrochen. So schützen wir uns auch vor Spaßbestellungen. Zusätzlich wird bei der Auslieferung eine erneute Alterskontrolle durch den ausliefernden Boten vorgenommen.

- Markus Jablonski - Leiter real,- Unternehmenskommunikation / Pressesprecher

Das Jugendschutzgesetz schreibt beim Versandhandel mit Alkohol keine Altersverifikation vor. Viele eBay-Verkäufer machen aber in der Regel freiwillig mehr und fügen Hinweise in ihre Artikelbeschreibungen ein und bitten vor dem Kauf um die Zusendung einer Ausweiskopie. Einige Beispiele hier:

http://www.ebay.de/itm/Ricard-Pastis-de-Marseille-Anis-Anisee-Aperitif-45-Vol-1-5-Liter-/231474759055?hash=item35e4f8858f:g:QqMAAOSwYGFU10uW

http://www.ebay.de/itm/Ardbeg-Corryvreckan-57-1-0-7l-/231986649013?hash=item36037b57b5:g:EFYAAOSwcnpTqdyk

http://www.ebay.de/itm/Smirnoff-Red-Label-No-21-Vodka-3-0-Liter-40-Russland-mit-Pumpe-/152054131029?hash=item236721e955:g:oWQAAOSwbYZXbWx8

http://www.ebay.de/itm/Suntory-Hibiki-Japanese-Harmony-43-0-7l-/231953991655?hash=item36018907e7:g:W34AAOSw14xWKVI5

Zudem schreiben unsere AGB vor, dass nur Volljährige eBay nutzen dürfen. Auszug aus unseren AGB (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html):

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.

Der bevh hat zum Jugendschutz im Online- und Versandhandel ein Papier veröffentlicht: https://www.bevh.org/uploads/media/Recht_Q_A_Jugendschutz_v1.0.pdf

- eBay Unternehmenskommunikation

Bildmaterial

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05.07.2016 Daniel Brückner